Notar - Wer ist das?
Ein Notar ist als unabhängiger und unparteiischer Träger eines öffentlichen Amtes für Beurkundungen und Beglaubigungen jeglicher Art zuständig. In Hessen werden ausschließlich Rechtsanwälte als Notare bei gleichzeitiger Amtsausübung bestellt. Unsere Notare können Sie daher aufgrund ihrer juristischen und notariellen Kenntnisse und Erfahrungen jederzeit fachgerecht beraten und Ihnen auf Sie zugeschnittene Lösungen anbieten.
Wann benötige ich einen Notar?
Unsere Notare begleiten Sie bei der Beratung, Beurkundung und Nacharbeitung von Rechtsgeschäften jeglicher Art. Diese umfassen Immobilienverträge, Ehe- und Erbverträge, Testamente, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Schenkungsverträge, Gesellschaftsgründungen und viele weitere. Der Notar kann sowohl Unterschriften, Handzeichen und Abschriften beglaubigen als auch Ihre eidesstattlichen Versicherungen zur Vorlage bei einer öffentlichen Behörde abnehmen. Wir beraten Sie fair und ehrlich, auch wenn das heißt, dass wir Ihnen von einer Beurkundung abraten.
Warum soll ich einen Notar beauftragen?
Ein Notar begleitet Sie mit seinem juristischen und notariellen Fachwissen von der Beratung und der Erstellung eines Entwurfs bis hin zur vollständigen Nachbearbeitung eines Rechtsgeschäfts. Dabei bleibt der Notar, unabhängig davon, wer sein Auftraggeber ist, allen Beteiligten gegenüber neutral. Unseren Notaren ist es wichtig, durch die Darstellung konfliktfähiger Punkte, alle Beteiligten bereits im Vorfeld über die rechtliche Tragweite der beabsichtigten Rechtsgeschäfte aufzuklären. Über den gesamten Prozess hinweg gehen unsere Notare dabei selbstverständlich auf die individuellen Bedürfnisse der Beteiligten ein.
Häufige Frage – Die Kosten beim Notar
Eine häufig gestellte Frage im Vorfeld einer Beurkundung ist, welche Kosten auf die Beteiligten zukommen. Der Notar ist für sämtliche Kosten an das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gebunden. Die Kosten sind somit, in der Regel, im Vorhinein genau kalkulierbar und richten sich nach dem jeweiligen Gegenstandswert des Geschäfts (Im Falle eines Immobilienkaufs beispielsweise nach den Kaufpreis). Der Notar hat dabei keinerlei Spielraum, von den gesetzlichen Gebühren abzuweichen.