Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht ist eine Materie, von denen viele Menschen, anders als beispielsweise im Mietrecht oder Erbrecht keine feste Vorstellung haben. Juristen sprechen kurz zusammengefasst dann von Verwaltungsrecht, wenn die öffentliche Verwaltung ordnend, gestaltend oder auch leistend tätig ist. Das kann in einer Vielzahl von unterschiedlichen Materien des sogenannten besonderen Verwaltungsrechts der Fall sein.

 

Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Verwaltungsrecht:

Ralph Klinkel
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Darmstadt

Herr Klinkel ist schwerpunktmäßig in den Bereichen öffentliches Baurecht und Beamtenrecht tätig.

Das öffentliche Baurecht regelt Art und Ausmaß der gesetzlich zulässigen baulichen Nutzung eines Grundstücks (sogenanntes Bauplanungsrecht) und die Ordnung der Bebauung (sogenanntes Bauordnungsrecht). Die wichtigste Rechtsquelle des öffentlichen Baurechts ist für das Bauplanungsrecht das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO); für die bauaufsichtliche Anforderung an bauliche Anlagen die Bauordnungen der Länder, in Hessen also die Hessische Bauordnung (HBO). In diesen Fragen berät und vertritt Herr Klinkel Investoren bzw. Bauherren und/oder deren Architekten bzw. Planer, Kommunen oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Nachbarn, die von Bauvorhaben betroffen sind. Insbesondere geht es damit um folgende Themen:

  • Fragen der Genehmigungsfähigkeit konkreter Bauvorhaben in den verschiedenen Genehmigungsverfahren
  • Widerspruch gegen die Versagung der Baugenehmigung oder eines Bauvorbescheides
  • Nachbarwiderspruch gegen die erteilte Baugenehmigung
  • Nutzungsuntersagungs- sowie Abrissverfügungen
  • Bürgerbeteiligung, Anregungen und Einwendungen im Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen
  • Geltendmachung von Verfahrens- und Formfehlern sowie Abwägungsmängeln
  • Umlegungs- und Enteignungsverfahren
  • Fragen gesetzlicher Vorkaufsrechte

Das Beamtenrecht ist gewissermaßen das Arbeitsrecht der Beamten, befasst sich also mit allen Fragen im Zusammenhang mit gegenwärtigen, zukünftigen oder vergangenen Beamtenverhältnissen. Herr Klinkel vertritt sowohl Dienstherren, als auch Beamte in Verwaltungs- und Vorverfahren sowie in Verwaltungsstreitverfahren. Unter anderem geht es dabei um folgende Themen:

  • Einstellung, Beförderung, Versetzung, Abordnung, Umsetzung, Zuweisung, dienstliche Beurteilung, Personalakten von Beamten
  • Nebentätigkeiten einschließlich Nutzungsentgelten
  • Dienstunfall und Berufskrankheiten
  • Haftung der Beamten
  • Rückforderung von Besoldung oder Versorgung
  • Ruhestand aufgrund Erreichen der Altersgrenze oder wegen Dienstunfähigkeit
  • Entlassung von Beamten
  • Disziplinarrecht
  • Personalvertretungsrecht, insbesondere nach Hessischem Personalvertretungsgesetz (HPVG)

In Ihrem Interesse strebt Herr Klinkel im Verwaltungsrecht ggf. nach Akteneinsicht einvernehmliche Regelungen aller Beteiligten an, so etwa in Form von öffentlich-rechtlichen, insbesondere auch städtebaulichen Verträgen. Er berät und vertritt Sie bei der Gestaltung solcher Verträge. Eine Einigung kann mittelbar auch in Form einer Änderung der zur Genehmigung des Vorhabens eingereichten Pläne oder beispielsweise durch Auflagen und Nebenbestimmungen zu einer behördlichen Verfügung erfolgen. Er stellt für Sie die sachdienlichen Anträge, legt Widerspruch ein, vertritt Sie vor dem Anhörungsausschuss oder anderen Gremien. Soweit erforderlich und zweckmäßig, führt er selbstverständlich auch Verwaltungsstreitverfahren vor den Verwaltungsgerichten, insbesondere Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen sowie Eilverfahren für Sie durch.