Gerade das Bankrecht und Kapitalmarktrecht erfordert einen Spezialisten des Wirtschaftsrechts, der oftmals komplexe Rechtslage zeitnah beurteilen und sachgerechte Lösungsvorschläge bzw. eine Einschätzung der Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Auseinandersetzung liefern kann.

Der Kernpunkt des Bankenrechts ist die Beziehung der Bank mit dem Kunden, die höchst unterschiedlich sein kann.  Wo Kunde auf das Vertrauen zu einer Bank setzt, drohen mögliche Auseinandersetzungen. Insbesondere im Hinblick auf das Kreditgeschäft, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen der Bankinstitute.

Seitdem einige Finanzprodukte speziell als Teil einer Altersvorsorge mehr und mehr nachgefragt sind, werden in diesem Zusammenhang auch die Beratungspflichten und Haftung der Bank häufiger Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Im diesem Bereich wahren wir die Rechte der Kunden gegenüber den Banken, die den persönlichen und wirtschafltlichen Verhältnissen der Anleger nicht gerechte Kapitalanlagen und Finanzierungsmodelle verkaufen.

Die bankrechtlichen und marktrechtlichen Schwerpunkten unserer Tätigkeit bilden folgende Bereiche:

  • Geschäftsbindung zwischen Bank und Kunden
  • Kreditvertragsrecht
  • Kreditsicherheiten
  • Vermögensverwaltung und Vermögensverwahrung
  • Wertpapierhandel, Depotgeschäft, Investmentgeschäft
  • steuerliche Bezüge zum Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Ihre Ansprechpartner rund um das Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Dr. Matthias Conradi
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 
Darmstadt und Ober-Ramstadt

Peter Andreas Müller
Rechtsanwalt 
Frankfurt am Main